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KODEX NACHHALTIGKEIT

Das vorliegende Dokument beinhaltet Nachhaltigkeitsstandards und gilt für sämtliche Unternehmen (nachfolgend „Fairsicherungsmakler“ genannt), die dem Verband der FAIRSICHERUNGsMAKLER e.V. zugehören. Die Fairsicherungsmakler verpflichten sich, die im Folgenden genannten Anforderungen zur Nachhaltigkeit einzuhalten.

I. Umwelt (Environmental) 

1. Büroorganisation 

  • Die Beschaffung von Büromaterial wird zentral organisiert. 
  • Alle Mitarbeiter werden regelmäßig auf Themen des Umweltschutzes im Büro und/oder des fairen Handelns hingewiesen (z.B. durch Aushänge, Intranet-Tipps). 
  • Strom wird aus regenerativen Quellen bzw. zertifiziertem Ökostrom bezogen. 
  • Kunden werden mit digitalen Wegen zu weniger Papierverbrauch/Postversand animiert. 

2. Bürogeräte 

  • Es werden Multifunktionsgeräte (z.B. drucken, scannen, und kopieren in einem Gerät) eingesetzt. 
  • Die Geräte werden bei längerem Nichtgebrauch vollständig abgeschaltet (insbesondere über Nacht und an Wochenenden). 
  • Die gemeinsame Geräte-Nutzung durch mehrere Personen wird ermöglicht. 

3. Büromaterialien 

  • E-Mail-Korrespondenz wird nicht ausgedruckt, die Ablage erfolgt digital. 
  • Beidseitiges Kopieren/Drucken 
  • Mehrfachverwendung von Briefumschlägen/Kartonage/Füllmaterial. 
  • Einsatz von Kugelschreibern mit auswechselbarer Großraummine. 

4. Büromöbel 

  • Bürostühle mit mind. 5 Jahren Garantie werden eingesetzt. 
  • Bei Raumtextilien wird berücksichtigt, dass diese einen geringen Schadstoffgehalt (z.B. Öko-Tex Standard 100) aufweisen. 

5. Büroreinigung & Büroabfallentsorgung 

  • Der Abfall wird folgendermaßen getrennt: Altpapier, Leichtverpackungen („Grüner Punkt“), Altbatterien, Elektronikschrott und Energiesparlampen, Druckerpatronen/Tonerkartuschen. 
  • Die Entsorgungsdienstleister sind als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. 
  • Bei der Verwendung von Reinigungsmitteln zur Büroreinigung wird auf folgende Merkmale geachtet: maximal 5 Reinigungsprodukte, Reinigungsmittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder EU-Umweltzeichen, ph-neutraler Allesreiniger, Reinigungsmittel ohne bedenkliche Duft-, Farb- und Hilfsstoffe, Nutzung einer Dosierhilfe und Nachfüllbarkeit der Gebinde. 

6. Wiederverwendung von Materialien 

  • Ausgediente Bürogeräte werden an Zweitnutzer abgegeben. 

7. Gesund arbeiten: 

  • Die Mitarbeitenden wissen, über welche Funktion ihr Stuhl verfügt und wie dieser an ihre Körpergröße angepasst wird. 
  • Die Büros sind rauchfrei und es stehen rauchfreie Pausenräume zur Verfügung. 
  • Die Räume werden regelmäßig kurz und kräftig gelüftet.

II. Soziales 

1. Die Fairsicherungsmakler setzen die Arbeitnehmerrechte (z.B. klare Arbeitsbedingungen, Achtung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Informationspflicht, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,) um. 

2. Die Fairsicherungsmakler verfügen über eine Strategie zur vorbeugenden Mitarbeiterführung, um Risiken zu vermeiden (z.B. regelmäßige Mitarbeitergespräche, regelmäßige Informationen an die Beschäftigten, realistische Kapazitätenplanung). 

3. Die Fairsicherungsmakler setzen eine angemessene und gleiche Bezahlung der Arbeitnehmer um (z.B. Einhaltung von der Orientierung an tarifvertraglichen Regelungen, gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit für Mann und Frau, regelmäßige Überprüfung von Leistungsstand im Verhältnis zur Bezahlung). 

4. Die Fairsicherungsmakler bieten ihren Arbeitnehmern Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren (z.B. Möglichkeit zur Home-Office Tätigkeit, Angebote für Mitarbeiter mit Pflegefällen in der Familie, Vermittlung oder Einrichtung von Kinderbetreuung). 

5. Die Fairsicherungsmakler bieten ihren Mitarbeitern Qualifikationsmöglichkeiten an (z.B. Ausbildung, fachliche und persönliche Weiterbildung, Jahresplanung mit festen Qualifikationszielen). 

6. Die Fairsicherungsmakler engagieren sich für die Gesellschaft wie z.B. durch finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Tätigkeiten / Freistellung für Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten.

III. Gute Unternehmensführung (Governance) 

Unter dem Begriff Governance verstehen wir Fairsicherungsmakler eine gute Unternehmensführung, die gesetzestreue, transparente und überprüfbare Regeln für alle beinhaltet. Klare Vorgaben helfen unserem Team bei der Orientierung und der Gestaltung des täglichen Geschäftsbetriebes. Eine gute Unternehmensführung sorgt für Zusammenhalt, da die Ausrichtung, Zielsetzung und die Wege zur Zielerreichung dem gesamten Team bekannt sind. Die persönliche Verantwortung für den Bereich Governance ist bei den Fairsicherungsmaklern eindeutig geregelt und bekannt (z.B. zur Beantwortung von Fragen, Bewertung von Grenzsituationen, Aktualisierung von Vorschriften).