Krankenversicherung
Gesundheitssystem in Deutschland
Unser Gesundheitssystem, so sagt man, ist das Beste weltweit. Ob dem so ist, soll an dieser Stelle nicht weiter "beleuchtet" werden, aber grundsätzlich stehen uns zwei Versicherungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenvollversicherung (PKV).
Die Antwort auf die Frage „Soll ich mich für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung entscheiden?“ erfordert fundierte Kenntnisse der beiden unterschiedlichen Systeme. Beide sind demografischen wie auch politischen Entwicklungen und Entscheidungen ausgesetzt. Dadurch ist es in den letzten Jahren immer wieder zu einschneidenden Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen und der Wechselmöglichkeit zwischen den Systemen sowie zu Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekommen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland steigen die Beiträge auch bei den gesetzlichen Krankenkassen immer höher und Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung.
In unserer Broschüre erfahren Sie wissenswertes zum Thema GKV und PKV:
Gesetzliche Krankenversicherung
Das Versicherungsverhältnis in der GKV kommt entweder kraft Gesetzes (bei Pflichtversicherten) oder durch Beitritt (bei freiwillig Versicherten) zustande.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der GKV sind das Sozialgesetzbuch (SGB), die Reichsversicherungsordnung (RVO), die Satzung der jeweiligen Krankenkasse sowie das aus der Rechtsprechung resultierende Recht. Träger des Versicherungsschutzes sind Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen, See-Krankenkassen und die knappschaftlichen Krankenkassen.
Unsere Kooperationspartner
Techniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse
Wenn Sie sich für die Techniker Krankenkasse entscheiden möchten, dann füllen Sie eines der folgenden Formulare aus und senden es an uns:
Mitgliedschaftsantrag Auszubildende
Mitgliedschaftsantrag Studierende
Mitgliedschaftsantrag Beschäftigte
Mitgliedschaftsantrag Selbstständige
Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.tk.de/techniker
mhplus Betriebskrankenkasse
mhplus Betriebskrankenkasse
Wenn Sie sich für die mhplus Betriebskrankenkasse entscheiden möchten, dann füllen Sie folgendes Formular aus: mhplus
Die mhplus Betriebskrankenkasse bietet für ihre Mitglieder in Kooperation mit der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) und HALLESCHE Krankenversicherung private Zusatzversicherungen mit vergünstigten Konditionen an.
Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.mhplus-krankenkasse.de/
Private Krankenversicherung
Für wen ist die Versicherung?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten), angestellt Tätige ab einer gewissen Einkommenshöhe und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Selbständige:
Selbständige:
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Versicherung in der PKV grundsätzlich möglich. Dabei spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Für einzelne Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte oder Künstler gelten besondere Regelungen.
Angestellte:
Angestellte:
Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2023 über 66.600 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.550 € bei 12 Gehältern.
Beamte:
Beamte:
Beamte sind unabhängig vom Einkommen in der GKV versicherungsfrei. Der Dienstherr übernimmt einen Großteil der anfallenden Kosten in Form von Beihilfe. Dazu wird ein Beihilfeanspruch gewährt und die Restkosten müssen über eine PKV abgesichert werden. Einige Berufsgruppen (z.B. Soldaten, Feuerwehr, Polizei) genießen auch noch die so genannte „freie Heilfürsorge“.
Für die Berufsgruppen mit Anspruch auf „freie Heilfürsorge“ empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Wer einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, verliert den Anspruch auf kostenlose Heilbehandlungen mit der Pensionierung. Da in der PKV eine Risikoprüfung erfolgt, sollten Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung für den Zeitpunkt der Pensionierung abschließen.
Wenn Sie die Wahl haben, lassen Sie sich von uns beraten
Falls für Sie ein Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) möglich und sinnvoll ist, stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Gesellschaft. Aber welche Entscheidungskriterien sind sinnvoll? Welcher Tarif und welche Gesellschaft sind für Ihre Wünsche und Ihren individuellen Bedarf passend? Die Angebotsvielfalt ist für Verbraucher kaum noch zu überschauen. Transparenz zu Preis und Leistung zu schaffen, ist deshalb eine unserer zentralen Aufgaben. Für noch wichtiger erachten wir, Auswahlkriterien zu berücksichtigen, die zu möglichst langfristig tragbaren Beiträgen führen. Die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens sowie solide Geschäfts- und Tarifpolitik sind dabei zentrale Themen.
Hier geht es zur Angebotsanfrage.
Unsere Infobroschüre zur privaten Krankenvollversicherung:
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Kasse haben die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz privat zu ergänzen und zu erweitern. Zusatzversicherungen gibt es für alle denkbaren Bereiche im Gesundheitswesen. Aus unserer Sicht empfehlenswerte Bausteine möchten wir Ihnen im Folgenden gerne aufzeigen. Einige dieser Zusatzversicherungen können Sie hier auch direkt online abschließen.
Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bietet viele Vorteile, gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Hier können Sie Ihre individuelle Zahnzusatzversicherung abschließen.
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Dank einer privaten Krankenhauszusatzversicherung erhalten Sie schneller einen Termin im Krankenhaus Ihrer Wahl und haben darüber hinaus auch freie Arztwahl (Spezialist bzw. Chefarzt). Durch die besonderen Behandlungsmethoden des Spezialisten/Chefarztes und die Unterbringung im Einbettzimmer sind Sie deutlich schneller wieder gesund und können entlassen werden.
Die Mehrkosten für die Wahl eines anderen Krankenhauses, für das Einbettzimmer und für die freie Arztwahl übernimmt Ihr Versicherer.
Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung ist wichtig für freiwillig gesetzlich Versicherte. Beispiel: ein Selbständiger fällt durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für mehrere Monate als Arbeitskraft aus. Da er in dieser Zeit kein Einkommen erwirtschaften kann, kommt es zu finanziellen Engpässen oder sogar zur Verschuldung. Eine Krankentagegeldversicherung deckt nach einer gewissen Karenzzeit diesen Verdienstausfall teilweise oder sogar vollständig ab. Die Höhe hängt von dem abgeschlossenen Vertrag ab.
Freiwillig gesetzlich versichert! Was müssen Selbstständige beachten?
Wie viel Selbständige als freiwillig Versicherter für die GKV zahlen müssen, orientiert sich an der Höhe der Einnahmen. Da Selbstständige in der Regel kein fixes Gehalt beziehen, muss die Krankenkasse das zu erwartende Einkommen schätzen. Seit Januar 2018 gilt durch die Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes eine neue Art der Beitragsberechnung für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind
Seitdem setzt die Krankenkasse die Höhe des Beitrags auf Grundlage des jüngsten Einkommensteuerbescheids für ein Jahr vorläufig fest. Sobald der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr dann vorliegt, wird der Beitrag nachträglich korrigiert. Hat ein Selbständiger mehr verdient als angenommen, muss dieser die Beiträge nachzahlen. Hat dieser weniger verdient, bekommt derjenige von der Kasse Geld zurück. Bis 2017 wurde kein Beitrag nachgefordert, zu viel gezahlte Beiträge aber auch nicht erstattet. Selbständige haben drei Jahre Zeit, den Einkommensteuerbescheid einzureichen. Versäumt man das, wird die Krankenkasse rückwirkend den Höchstbeitrag verlangen (§ 240 Abs. 4a. SGB V). Selbständige können auch freiwillig den Höchstbeitrag zahlen, wenn man lieber etwas erstattet bekommen möchte, als ordentlich nachzuzahlen.
Bricht das Arbeitseinkommen um mehr als 25 Prozent im Laufe des Jahres ein, kann bei der Krankenkasse während des laufenden Jahres beantragt werden, dass der Beitrag neu berechnet wird. Nachweisen kann man das niedrigere Einkommen mit einem Vorauszahlungsbescheid oder einem Nachweis der Finanzverwaltung (§ 6 Abs. 3a BVSzGs).
Nur zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit stützt sich die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung auf das geschätzte Einkommen. Sobald der erste Einkommensteuerbescheid nach der Existenzgründung vorliegt, korrigiert die Kasse darauf basierend rückwirkend den Beitrag
Empfehlung: Krankentagegeld prüfen
Empfehlung: Krankentagegeld prüfen
Das Thema Krankentagegeld ist i.d.R. ein wichtiger Baustein der Einkommenssicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Verständlicherweise denkt man oft; „Das betrifft mich schon nicht“. Dies hoffen wir auch für jeden unserer Kunden, aber treffen kann es leider jeden. Diese Erfahrungen machen wir bedauerlicherweise in den letzten Jahren immer öfter. Daher halten wir die Krankentagegeldversicherung, bis auf wenige Ausnahmen, für unverzichtbar.
Sie haben bereits eine Krankengeldabsicherung in Ihrer PKV vereinbart? Die Versicherungen bieten in regelmäßigen Abständen eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung an. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall ihren Absicherungsbedarf ernsthaft zu prüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Beitragsentlastungstarife
Beitragsentlastungstarife
Das Thema Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung insbesondere im Alter wird in den Medien vielfach diskutiert. Viele privat Krankenversicherte machen sich diesbezüglich Gedanken. A Es gibt aber finanzielle Möglichkeiten den Monatsbeitrag später im Rentenalter beträchtlich zu senken. Zu nennen ist vor allem der Beitragsentlastungstarif.